Sofern Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt wird, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung vorliegen und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Beachten Sie, dass Sie auch bei genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben den Baubeginn spätestens eine Woche vorher bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen müssen.
Erklärt die Gemeinde, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, haben Sie hiergegen kein Rechtsmittel.