Barrierefreies Bauen – was muss ich beachten?
Barrierefreies Bauen ist bereits bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, sowie bei baulichen Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, zu beachten und ist in Art. 48 BayBO geregelt, den Sie hier finden: Bayerische Staatskanzlei - Barrierefreies Bauen
Des Weiteren regelt die DIN 18040 im Detail die Anforderungen an die Barrierefreiheit, die Sie hier finden: DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen
Auch empfehlen wir Ihnen die Informationsbroschüre »Wohnen und Leben ohne Barrieren« des Behindertenbeauftragten des Landkreises Ansbach: Wohnen und Leben ohne Barrieren
Beim barrierefreien Umbau von Bestandsgebäuden kann es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) Fördermöglichkeiten geben. Hier können Sie sich informieren: KFW Bank