Die Asylantragstellung und die persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Aufenthalt in den ersten Wochen nach Antragstellung beginnt in einer Erstaufnahmeeinrichtung –> Zentrale Asyl Erstaufnahmestelle (ZAE) in Zirndorf:
Für die Zuweisung in den Landkreis Ansbach ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.
Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von der Regierung von Mittelfranken betreut, die dezentralen Unterkünfte werden vom staatlichen Landratsamt Ansbach betreut.
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Ausländerbehörde (Sachgebiet 33) - Staatliches Landratsamt Ansbach:
Zuständig für ausländerrechtliche Verfahren der Asylbewerber
Jobcenter des Landkreises Ansbach
Zuständig für die finanziellen Leistungen nachdem Asylbewerber als Asylberechtigte anerkannt wurden und einen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.