Inhalt

Die Asylantragstellung und die persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Aufenthalt in den ersten Wochen nach Antragstellung beginnt in einer Erstaufnahmeeinrichtung –> Zentrale Asyl Erstaufnahmestelle (ZAE) in Zirndorf:

Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Nordbayern

Rothenburger Straße 31
90513 Zirndorf

Für die Zuweisung in den Landkreis Ansbach ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von der Regierung von Mittelfranken betreut, die dezentralen Unterkünfte werden vom staatlichen Landratsamt Ansbach betreut.

Sozialhilfeverwaltung

Landratsamt Ansbach
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.

Ausländerbehörde (Sachgebiet 33) - Staatliches Landratsamt Ansbach:

Zuständig für ausländerrechtliche Verfahren der Asylbewerber

Ausländerbehörde Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Jobcenter des Landkreises Ansbach

Zuständig für die finanziellen Leistungen nachdem Asylbewerber als Asylberechtigte anerkannt wurden und einen Aufenthaltstitel erhalten haben.

Jobcenter - Hauptamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

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