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Grundsätzlich kann jeder Mensch, der in seiner Heimat verfolgt wird, Asyl in Deutschland beantragen. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg ist für das Asylverfahren zuständig. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Dort wird entschieden, ob dem Asylbewerber Asyl gewährt wird oder der Asylantrag abgelehnt wird. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens gelten die Antragsteller als Asylbewerber.

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