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Motive und Motivation in der Flüchtlingshilfe

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 war zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren eine Welle der Hilfsbereitschaft zur Unterstützung von Flüchtlingen zu beobachten. Doch ähnlich wie 2015/16 ließen Zeit-, Geld- und Sachspenden nach wenigen Monaten wieder nach.

Vor diesem Hintergrund hat der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrates für Integration und Migration im Rahmen einer Engagementbefragung untersucht, welche Motive und Einstellungen einer freiwilligen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe zugrunde liegen. Dabei zeigt sich beispielsweise, dass jede vierte Person, die noch nicht in der Flüchtlingshilfe aktiv ist, sich ein solches Engagement vorstellen kann. Um diese ungenutzten Potenziale besser ausschöpfen zu können, diskutiert die Studie Handlungsempfehlungen für künftige Mobilisierungsstrategien, die sich an Politik und Verwaltung in den Kommunen sowie an Arbeitgebende, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort richten.

Die SVR-Studie finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 die Einrichtung eines Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) beschlossen. Damit wird der SVR seit Januar 2021 vollständig institutionell vom Bund gefördert. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (ehemals Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) hat die Finanzierung übernommen. Der SVR setzt die Arbeit des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration fort, der 2008 von einem Konsortium privater Stiftungen gegründet wurde. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Weitere Informationen zum SVR finden Sie hier.

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