Inhalt

Beim Abbrennen von Osterfeuern / Sonnwendfeuern sind allerdings verschiedene Umweltvorschriften zu beachten, damit Natur, Boden und Gewässer nicht geschädigt werden.
Das Landratsamt Ansbach gibt deshalb alljährlich eine Bekanntmachung mit Hinweisen an die Gemeinden heraus, die dieses in ihren Mitteilungs-/Amtsblättern veröffentlichen.
Das Osterfeuer / Sonnwendfeuer ist rechtzeitig - jedoch mindestens eine Woche vorher - bei der Gemeinde schriftlich anzumelden. Ferner soll Polizei und Feuerwehr informiert werden, um Fehlalarme zu vermeiden.

Seite teilen