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Aufenthalt in Deutschland

Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen.
    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine)
    Das Antragsformular gibt es auch in den Gemeinden. Die Aufenthaltserlaubnis muss dann beim Ausländeramt des Landratsamtes Ansbach beantragt werden.

    Personen, die ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht bereits vorab eingesandt haben, werden gebeten diesen möglichst auszudrucken und ausgefüllt zum vereinbarten Registrierungstermin (siehe oben) mitzubringen.

    Sollte bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen, so ist das unter Angabe des Arbeitgebers und entsprechenden Nachweisen (Arbeitsvertrag) auf dem Antragsformular zu vermerken.

    Die Antragsformulare können vorab vollständig ausgefüllt und postalisch an das Landratsamt oder auch elektronisch an ukraine-aufenthalt@landratsamt-ansbach.de gesandt werden.

  2. Sie können einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck stellen, zum Beispiel zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
  3. Oder Sie können einen Asylantrag stellen. Wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen wie zum Beispiel der Beschränkung der Arbeitsaufnahme und der Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung wird die Möglichkeit nicht empfohlen. Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

Ukrainische Kriegsflüchtlinge – ukrainische Staatsangehörige, deren Familienangehörige sowie Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nationalen oder internationalen Schutz genossen haben, die sich zum 24. Februar dieses Jahres rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben – können nach dem Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten. Die Dauer dieser Aufenthaltserlaubnis ist zunächst bis 04.03.2024 befristet.

Ausländerbehörde Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach


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