Bauschutt- bzw. Bodenaushub (mineralische Abfälle)

Beschreibung

Die anfallende Bausubstanz kann unbelastet und wieder verwendbar sein, sie kann aber auch sehr unterschiedlich belastet sein. Ein gut geplanter und gezielter Rückbau mindert nicht nur die Sonderabfallmenge und deren Entsorgungskosten, sondern leistet einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz.
Nachdem die Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind, hat die Verwertung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen Vorrang vor einer Beseitigung einen hohen Stellenwert.

Sofern eine Verwertung der Abfälle technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sind für die Beseitigung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen im Landkreis Ansbach die Gemeinden zuständig, die unter Umständen eine zugelassene Inertabfalldeponie bzw. Bauschuttdeponien zur Verfügung stellen.

Bei Fragen können Sie sich direkt an Ihre zuständige Gemeinde oder an das Landratsamt Ansbach wenden. Ob bzw. welche Gemeinde eine Inertabfalldeponie betreibt, kann ggf. beim Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 32, Teilsachgebiet Abfallrecht erfragt werden.

Formulare