Hinweise für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe wie Gaststätten, Kantinen, Schulen, Kindergärten
Nicht mit den Bioabfällen aus Haushaltungen vergleichbar, sind die Bioabfälle aus Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben und insbesondere Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben.
Beschreibung
Von der Entsorgung durch den Landkreis sind daher gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 11 Abfallwirtschaftssatzung ausgeschlossen:
- Speisereste oder behandelte tierische Nebenprodukte, die bei gewerblicher Tätigkeit oder Hausschlachtung anfallen und nach den Vorschriften zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte zu behandeln sind oder
- regelmäßig die in einem 4-Personen-Haushalt anfallende Menge übersteigen.
Es gilt daher weiterhin die Vorgabe, dass Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe die Vorschriften des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung zu beachten haben und ggf. einen zertifizierten Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte beauftragen müssen. Weitere Fragen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten beantwortet Ihnen auch der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Gunzenhausen unter der Telefonnummer 09831/6745-0
Formulare
- Abmeldung von der AbfallentsorgungPDF, 222 kB
- Änderungsmitteilung - EigentümerwechselPDF, 241 kB
- Anmeldung zur AbfallentsorgungPDF, 242 kB
- Anmeldung zur Abfallentsorgung - EigentümererklärungPDF, 207 kB
- Antrag auf Befreiung von der Zuteilung eines BioabfallbehältersPDF, 204 kB
- Antrag auf Bildung einer Abfallgemeinschaft (Nachbarschaftstonne)PDF, 243 kB
- Antrag auf gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke aufgrund häuslicher PflegePDF, 225 kB
- Antrag auf Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln bzw. StoffwindelnPDF, 151 kB
- BehälteränderungPDF, 219 kB
- Eigentümererklärung einer saisonalen BiotonnePDF, 207 kB
- Erteilung eines wiederkehrenden SEPA-LastschriftmandatsPDF, 120 kB
- Information zu BaustellenabfällePDF, 662 kB
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Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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