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Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen

Das Landratsamt Ansbach möchte Sie auch dieses Jahr wieder auf die rechtzeitige Antragsstellung für den Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen aufmerksam machen.

Für das Antragsjahr 2024 sind Zuschussanträge bis zum 1. März 2024 zu stellen.

Auf folgender Seite finden Sie die Richtlinie sowie das erforderliche Antragsformular.

Bei Fragen können Sie sich an das zuständige Sachgebiet Finanzen, Herrn Fischer, unter der Telefonnummer 0981/468-1076 wenden.

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