Markterkundungen:
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf das Landratsamt Ansbach als öffentlicher Auftraggeber ausschließlich zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über ihre Auftragsvergabepläne und –anforderungen ein Markterkundungsverfahren durchführen (§ 28 VgV, § 20 UVgO). In der Regel dienen die Markterkundungen dazu, um das Leistungsbestimmungsrecht wirksam auszuüben, zur Erkundung, ob es einen relevanten Markt gibt und ob potentielle Bieter die gesamte Leistung oder auch Teilleistungen anbieten können. Für die Entscheidung, ob eine Produktvorgabe gerechtfertigt ist, kann eine Markterkundung ebenfalls dienlich sein.
Aktuelle Markterkundungen:
Bekanntmachung - Vergabe Schilderverkaufsraum
Neuvermietung des Präge- und Verkaufsraumes für Kfz-Schilder im Landratsamt Ansbach
- 1. Bekanntmachung Version 2PDF, 768 kB
- 2. Aufforderung zur Angebotsabgabe 2024PDF, 421 kB
- 3. Eigenerklärung zur Eignung L 124PDF, 652 kB
- 4. LeistungsbeschreibungPDF, 258 kB
- 5. AngebotsschreibenPDF, 210 kB
- 6. PlänePDF, 213 kB
- 7. Erklärung zu ReferenzenPDF, 215 kB
- 8. Bietergemeinschaft L 234PDF, 215 kB
- 9. Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen L 235PDF, 457 kB