Allgemeines zum Thema Wahlrecht
Ihr Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten in Deutschland.
Man unterscheidet zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht. Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden. Meist besitzt derselbe Personenkreis beide Rechte gleichzeitig.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen:
allgemeine Informationen zum Thema Wahlen und bisherige Wahlergebnisse finden Sie hier:
Ergebnisse der letzten Bezirkswahlen
Ergebnisse der letzten Landtagswahlen
Ergebnisse der letzten Bundestagswahlen