Widerspruch einlegen
Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) haben Sie die Möglichkeit, die Dokumente, die bisher ausgedruckt und unterschrieben in Papierform per Post oder Fax versandt werden mussten, auch als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das bedeutet, dass ein mit einem Texterstellungsprogramm verfasster Schriftsatz nicht mehr ausgedruckt und bei der Post aufgegeben werden muss, sondern stattdessen die Datei an das Landratsamt Ansbach elektronisch übersandt werden kann.
Es spielt dabei für die rechtliche Behandlung des Widerspruchs keine Rolle, ob dieser per Post, Fax oder in digitaler Form übermittelt wurde, da für alle Übersendungsformen die gleichen Anforderungen gelten.
So muss auch das elektronisch übermittelte Dokument die Anforderungen des Schriftformersatzes erfüllen. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Widerspruch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der Adresse poststelle@landratsamtansbach.de eingelegt wird. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Im Falle von Rückfragen zu Ihrem Bescheid, bitten wir Sie den Ansprechpartner zu kontaktieren, der auf Ihrem Bescheid angegeben ist.