Ausnahme vom Mindestalter zum Erwerb eines Führerscheins
Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist in § 10 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn die Dringlichkeit für eine Ausnahmegenehmigung nachgewiesen ist. Hierbei nimmt das Allgemeininteresse an der Verkehrssicherheit einen sehr hohen Stellenwert ein. Es ist daher genauestens zu prüfen, ob eine Ausnahme ausgesprochen werden kann. Dabei führt nicht jeder Umstand zu einer Erteilung. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung besteht nicht.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Für die Fahrerlaubnisklasse B:
Ist das Zurücklegen des Arbeits- oder Schulwegs nicht oder nicht in einer angemessenen Zeit möglich, kann die Fahrerlaubnisbehörde abweichend vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter eine Ausnahmegenehmigung für berufs- und ausbildungsnotwendige Fahrten ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilen. Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:
- für den Arbeitsweg: Eine Bestätigung des Arbeitgebers über Arbeitszeit und Arbeitsort
- für den Schulweg: Eine Bestätigung der Schule über Schulzeit (Stundenplan) und Schulort
- Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Antrag mit Begründung
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (optional: Online)
- optional: Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17
Für die Fahrerlaubnisklasse T:
Ist die Mithilfe im elterlich-landwirtschaftlichen Betrieb notwendig, kann die Verwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrerlaubnisklasse T ab Vollendung des 15. Lebensjahres erteilen. Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:
- Nachweis über den Betriebsinhaber und die Betriebsgröße (Betriebsdatenblatt)
- Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Antrag mit Begründung
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (optional: Online)
Für die Fahrerlaubnisklasse C/CE/D/DE:
Nach erfolgreicher (beschleunigter) Grundqualifikation oder im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. eines Berufes in dem ähnliche Fähigkeiten vermittelt werden oder auch einer Tätigkeit im Ehrenamt, ist die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse C/CE/D/DE abweichend vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
- Nachweis der Ausbildung (Ausbildungsvertrag)
- oder Nachweis der beschleunigten bzw. der Grundqualifikation nach BrkfQG
- oder Nachweis über die Notwendigkeit des Führerscheinerwerbs für das Ehrenamt
- Antrag mit Begründung
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (optional: Online)
Kosten
- Prüfung eines Antrags für FE-Klasse(n) C/CE/D/DE/T: 50,00 €
- Prüfung eines Antrags für FE-Klasse B: 70,00 €
- Eignungsüberprüfung bei einer Begutachtungsstelle (MPU) ca. 400,00 €
Formulare
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.