Verkauf des Objektes
Sie waren der bisherige Grundstückseigentümer, aber haben das Objekt verkauft und möchten uns den neuen Grundstückseigentümer mitteilen.
Hinweis: Das Objekt wird direkt auf den neuen Eigentümer umgeschrieben, die Abfallbehälter verbleiben auf dem Grundstück. Diese Ummeldung sowie die Erstellung der Endabrechnung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Anmeldung des neuen Eigentümers vorliegen muss.
erforderliche Unterlagen
- Anschrift und Kontaktdaten des neuen Grundstückseigentümers
- Datum des Eigentümerwechsels
- Bei Umzug des bisherigen Eigentümers bitten wir um Meldung der neuen Anschrift - diese benötigen wir für den Endabrechnungsbescheid
Wichtige Hinweise
Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenes Grundstück erfolgt.
Dies nehmen Sie bitte unmittelbar nach dem Wechsel vor.
Die Übertragung der Gebührenschuld ist erst durch die Erstellung der Endabrechnung der Abfallgebühren an die bisherige Eigentümerin bzw. dem bisherigen Eigentümer abgeschlossen.
Bis zu Erstellung der Endabrechnung werden die Gebühren weiterhin von der bisherigen Eigentümerin bzw. dem bisherigen Eigentümer angefordert. Eventuell - bis zur Erstellung der Endabrechnung - zu viel erstatte Abfallgebühren werden im Zuge dieser zurückerstattet.
Die Gebührenschuld kann satzungsgemäß nur zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümerin beziehungsweise den neuen Eigentümer übergehen.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr