Erteilung SEPA-Lastschriftmandat
Sie möchten für die Abfallentsorgungsgebühren ein wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Hinweise: Das SEPA-Lastschriftmandat kann grundsätzlich nur vom Grundstückseigentümer erteilt werden. Ein SEPA-Mandat von Konten der Mieter oder Pächter ist nicht möglich. Aufgrund der gültigen Abfallwirtschaftssatzung (AWS) und Gebührensatzung des Landkreises Ansbach ist der Grundstückseigentümer Gebührenschuldner der Abfallentsorgungsgebühren.
erforderliche Unterlagen
- Objektnummer oder Objektadresse
- IBAN
- Unterschrift des Kontoinhabers
Wichtige Hinweise
Wenn Sie die Einzugsermächtigung widerrufen bzw. beenden, sind künftige Raten zu überweisen. Im Falle eines Eigentümerwechsels oder einer Abmeldung sind die Raten bis zum Erhalt der Endabrechnung zu überweisen.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr