Abmeldung von der Abfallentsorgung
Sie möchten Ihr bisher angeschlossenes Grundstück von der Abfallentsorgung abmelden.
Hinweis: Die Meldung ist nur durch den Eigentümer des Objektes möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Objektnummer oder Objektadresse
- Grund der Abmeldung
- Fraktionsart (Restabfall, Bioabfall oder Papierabfall)
- Behälternummer/n - diese finden Sie auf dem Behälteretikett des Abfallbehälters
Wenn Sie eine Abfallentsorgung abmelden wollen, senden Sie bitte unser PDF-Formular "Abmeldung von der Abfallentsorgung" (unter "Dokumente") unterschrieben per Post an uns. Alternativ haben Sie die Möglichkeit über unseren Online-Antrag Ihr Anliegen auszuwählen und das unterschriebene PDF-Formular hochzuladen.
Kosten
Pro Anfahrt wird eine Änderungsdienstgebühr in Höhe von 18 € berechnet.
Wichtige Hinweise
Bitte teilen Sie uns mit, wenn eine Abmeldung für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenes Grundstück erfolgen soll.
Dies nehmen Sie bitte unmittelbar nach Kenntnis über die geplante Abmeldung vor.
Das Bestehen der Gebührenschuld ist erst durch die Erstellung der Endabrechnung der Abfallgebühren abgeschlossen.
Bis zu Erstellung der Endabrechnung werden die Gebühren weiterhin angefordert. Eventuell - bis zur Erstellung der Endabrechnung - zu viel erstatte Abfallgebühren werden im Zuge dieser zurückerstattet.
Die Gebührenschuld kann satzungsgemäß nur zum Monatsende enden.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr