Bodenrichtwerte - Gutachterausschuss

Allgemeines

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges, selbstständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium, bestehend aus einem Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern sowie weiteren, ehrenamtlichen Gutachtern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung besitzen. Dem Gutachterausschuss ist eine Geschäftsstelle zugeordnet, die für den Bereich des Landkreises Ansbach im zuständigen Landratsamt angesiedelt ist (§ 192 BauGB, §§ 1, 9 BayGaV).

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Alle wesentlichen Daten von Grundstücksverkäufen werden darin gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Dazu erhält der Gutachterausschuss von den Notariaten Kopien aller Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien sowie vom Gericht – Abteilung Zwangsversteigerung- die erfolgten Zwangsversteigerungsbeschlüsse. Ergänzt werden die Informationen aus den Urkunden um notwendige beschreibende sowie preis- und wertrelevante Daten. Dazu gehören unter anderem auch Daten der Grundstücksbewirtschaftung (z.B. Ertragssituation einer Immobilie). Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen umfassenden Überblick über das Immobilienmarktgeschehen im Landkreis Ansbach. Die Kaufpreissammlung wird in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Ansbach geführt (§ 195 BauGB). Sie bildet die Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für Marktanalysen, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Bodenrichtwerte

Im zweijährigen Rhythmus werden vom Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte für den Landkreis ermittelt und beschlossen, zuletzt zum Stichtag 01.01.2022. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, welche den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Grund und Boden aufzeigen - ohne bindende Wirkung bei Kaufverhandlungen. Sie werden auf Grundlage der Kaufpreissammlung abgeleitet und für bestimmte Gebiete, den sog. Bodenrichtwertzonen, festgelegt, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen (§ 196 BauGB). Die Bodenrichtwertzonen mitsamt den zugehörigen Bodenrichtwerten können kostenfrei im Internet unter nachfolgender Adresse eingesehen werden:

Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022:
http://bodenrichtwerte.bayern.de

(Zum Anzeigen des Bodenrichtwertes bitte auf das betreffende Grundstück in der Karte klicken)

Auskünfte, Bodenrichtwertliste

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Diese sind in der Regel kostenpflichtig. Die Gebühr pro schriftlich herausgegebenen Bodenrichtwert beträgt 25,00 €. Darüber hinaus liegen die Bodenrichtwerte als Gesamtpaket für den gesamten Landkreis in Druckform vor. Die Bodenrichtwertliste kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 70,00 € bestellt werden. Darüber hinaus kann für den Landkreis Ansbach ein Grundstücksmarktbericht gegen eine Gebühr von 50,00 € erworben werden. Dieser beinhaltet neben Umsatzzahlen auch Indexreihen sowie Sachwertfaktoren für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser. Darin nicht enthalten sind Liegenschaftszinssätze oder Umrechnungsfaktoren.

Verkehrswertgutachten

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken gegen Gebühr erstellt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie ihnen gleichstehende Personen (z.B. Pflichtteilsberechtigte, Betreuer), Behörden und Gerichte.

Weitere Informationen sowie die Gebührenstaffelung für die Gutachten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

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Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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