Zulassung fabrikneues Fahrzeug mit COC ohne Zulassungsbescheinigung Teil II

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Sie möchten ein seriengefertigtes Neufahrzeug mit Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC), das nicht nachträglich technisch wurde und für das vom Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgefertigt wurde, erstmalig zulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers
  • Bestätigung des Herstellers/Importeurs, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde
  • Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle

Bei Importfahrzeugen zusätzlich:

  • ggf. ausländische Fahrzeugpapiere ohne Haltereintrag

bei EU-Import:

  • Umsatzsteuererklärung des Importeurs (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)

bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
  • Kaufvertrag/ Rechnung im Original
  • EVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten

Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)

Kosten

Folgende Gebühren werden erhoben:

  • 30,60 € für die Zulassung des Fahrzeuges
  • 3,80 € Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 10,20 € zusätzlich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens
  • 2,60 € zusätzlich bei der Reservierung eines Kennzeichens
  • 15,30 € zusätzlich bei nicht getypten Fahrzeugen

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Ansbach und Außenstellen

Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Generell ist keine Terminabsprache nötig. Lediglich für Fahrzeughändler und Zulassungsdienste ist eine Terminbuchung erforderlich.

Zur Terminbuchung.

Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.

Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle

In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.

  • Kfz-Zulassungsstelle - Dinkelsbühl

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Luitpoldstraße 5a
    91550 Dinkelsbühl

  • Kfz-Zulassungsstelle - Feuchtwangen

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Jahnstraße 6
    91555 Feuchtwangen

  • Kfz-Zulassungsstelle - Rothenburg ob der Tauber

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Bezoldweg 31
    91541 Rothenburg ob der Tauber