Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts zur Unterstützung alleinerziehender Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder zur Unterstützung alleinerziehender Mütter oder Väter bei der Regelung des Unterhalts. Sie erfolgt auf Antrag des Elternteils auf freiwilliger Basis.

Beschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts zur Unterstützung alleinerziehender Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder zur Unterstützung alleinerziehender Mütter oder Väter bei der Regelung des Unterhalts. Sie erfolgt auf Antrag des Elternteils auf freiwilliger Basis.

Auf schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils (oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge auf Antrag des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet) wird das Jugendamt "Beistand" des Kindes für folgende Aufgaben:

  • Vaterschaftsfeststellung bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern: Das Jugendamt veranlasst die hierfür notwendigen Schritte und auch die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird.
  • Geltendmachung der Unterhaltsansprüche eines Kindes: Das Jugendamt überprüft als Beistand die Höhe des Unterhalts, der einem Kind oder Jugendlichen zusteht und kümmert sich darum, dass dieser Unterhaltsanspruch in einem vollstreckbaren Titel (gegebenenfalls auch gerichtlich) festgehalten wird. Des Weiteren sorgt das Jugendamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (z.B. Mahnung oder Zwangsvollstreckung) dafür, dass Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe erfolgen.

Neu ab 01.01.2023: Der Antrag kann auch von einem ehrenamtlichen Vormund sowie von einer Pflegeperson, der nach § 1630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Angelegenheiten der elterlichen Sorge übertragen wurden, gestellt werden.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft endet

  • wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt
  • automatisch bei Volljährigkeit
  • wenn das Kind nicht mehr in Deutschland wohnt

Beratung und Unterstützung

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben Mütter, die bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind. Wesentliche Inhalte dieser Beratung sind Fragen zur Vaterschaftsfeststellung, zum Unterhalt, zur Möglichkeit eine Beistandschaft zu beantragen und zur gemeinsamen elterlichen Sorge.
Außerdem haben auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Beratungsanspruch bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich hierzu telefonisch bei unserem Jugendamt. Wir helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne weiter.

Weiterführende Links

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.