Inhalt

Wird ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand veräußert, sollte der Zulassungsstelle in jedem Fall die Veräußerung angezeigt werden. Ein entsprechender Vordruck ist vielen Muster-Kaufverträgen beigefügt.
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss folgende Informationen enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Bestätigung des Erwerbers, dass ihm die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II übergeben wurde

Wird das Fahrzeug ins Ausland veräußert, hat die Zulassungsstelle keine Möglichkeit, auf die Abmeldung oder Umschreibung durch den dortigen Erwerber hinzuwirken. Wir empfehlen daher dringend, ein Fahrzeug nicht im zugelassenen Zustand ins Ausland zu veräußern, sondern vorher abzumelden.

Bei einem bereits abgemeldeten Fahrzeug ist eine Veräußerungsanzeige entbehrlich.

Seite teilen