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Ein rein elektrisch angetriebenes Fahrzeug mit Erstzulassung bis 31.12.2030 ist für maximal 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2035, von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit. Für ein derart steuerbefreites Fahrzeug muss kein SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt vorgelegt werden.

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