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Bitte reichen Sie den Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnisklasse/n bei Ihrer Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) ein. Voraussetzung hierfür ist ein ordentlicher Wohnsitz im Inland und ein Erstwohnsitz im Landkreis Ansbach. Sie können den Antrag dann an uns weiterleiten lassen oder persönlich abgeben.

Gerne können Sie den Antrag auch digital stellen.

Der Prüfauftrag wird durch das Landratsamt an den zuständigen TÜV erteilt. Die Fahrschule erhält Kenntnis davon. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, deshalb ist es wichtig, dass die Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden und eine Begleichung der Gebühren zügig erfolgt.

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