Inhalt

Abfallgebühren ab 1. Januar 2026


Behältergröße Gebühr
60 Liter 240,84 €
80 Liter 321,12 €
120 Liter 475,08 €
240 Liter 917,16 €
360 Liter 1.316,52 €
1.100 Liter 4.022,76 €
5.000 Liter 18.285,48€

Rückvergütungen pro nicht in Anspruch genommener Entleerung

Behältergröße Rückerstattung
60 Liter 7,15 €
80 Liter 9,54 €
120 Liter 14,05 €
240 Liter 26,84 €
360 Liter 37,97 €
1.100 Liter 116,03 €
5.000 Liter 527,43 €

Rückerstattung:

Bestehen bleibt die Möglichkeit der Rückvergütung. Wer seine schwarze Tonne nicht zur Leerung rausstellt, kann Gebühren sparen: Für nicht in Anspruch genommene Entleerungen des Restabfallbehälters wird die Gebühr anteilig rückerstattet. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf die Abfallgebühren des Folgejahres und wird mit diesen verrechnet. Von 26 möglichen Entleerungen pro Kalenderjahr kann auf bis zu 14 verzichtet werden.

Zusätzlicher Restabfallsack:

Falls andererseits der vorhandene Restabfallbehälter einmal nicht ausreicht, kann in den Rathäusern ein zusätzlicher Restabfallsack zum Preis von 7,30 Euro gekauft werden. 

Biobehälter

Die Gebühr für einen zusätzlichen 80 Liter Biobehälter beträgt 7,07 € und für einen zusätzlichen 240 Liter Biobehälter 21,21 € im Monat.

Abfallgebührensatzung des Landkreises Ansbach ab dem 01.01.2026

Seite teilen