Für die Fahrerlaubnisklasse B:
Ist das Zurücklegen des Arbeits- oder Schulwegs nicht oder nicht in einer angemessenen Zeit möglich, kann die Fahrerlaubnisbehörde abweichend vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter eine Ausnahmegenehmigung für berufs- und ausbildungsnotwendige Fahrten ab Vollendung des 17. Lebensjahres erteilen. Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:
- für den Arbeitsweg: Eine Bestätigung des Arbeitgebers über Arbeitszeit und Arbeitsort
- für den Schulweg: Eine Bestätigung der Schule über Schulzeit (Stundenplan) und Schulort
- Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Antrag mit Begründung
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (optional:Online)
- optional: Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17
Für die Fahrerlaubnisklasse T:
Ist die Mithilfe im elterlich-landwirtschaftlichen Betrieb notwendig, kann die Verwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrerlaubnisklasse T ab Vollendung des 15. Lebensjahres erteilen. Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:
- Nachweis über den Betriebsinhaber und die Betriebsgröße (Betriebsdatenblatt)
- Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Antrag mit Begründung
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (optional: Online)
Für die Fahrerlaubnisklasse C/CE/D/DE:
Nach erfolgreicher (beschleunigter) Grundqualifikation oder im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. eines Berufes in dem ähnliche Fähigkeiten vermittelt werden oder auch einer Tätigkeit im Ehrenamt, ist die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse C/CE/D/DE abweichend vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
- Nachweis der Ausbildung (Ausbildungsvertrag)
- oder Nachweis der beschleunigten bzw. der Grundqualifikation nach BrkfQG
- oder Nachweis über die Notwendigkeit des Führerscheinerwerbs für das Ehrenamt
- Antrag mit Begründung
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (optional: Online)