Einzureichende Unterlagen:
- Pläne über den Bestand
- Genehmigte Pläne mit Eintragung der Maßnahmen, Baugenehmigung/Erlaubnis
- Abstimmungsnachweis
- Originalrechnungen (alle Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Zahlungsnachweise)
- Rechnungsaufstellung
- Schriftliche Erklärung des Eigentümers nach Nr. 2.2 der Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des § 10g des Einkommensteuergesetzes