Inhalt

Für die Neuaufnahme Ihrer Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm ist das Formular Anfrage Neuaufnahme auszufüllen. Dieses Formular ist der Unteren Naturschutzbehörde zuzusenden.

Bitte beachten Sie, dass folgende Mindestanforderungen für die Aufnahme von Flächen in das Vertragsnaturschutzprogramm notwendig sind:

  • Es liegt für die von Ihnen bewirtschaftete Fläche eine Flächenidentifikationsnummer (FID) und für Ihren Betrieb eine Betriebsnummer beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor.
  • Ihr Betrieb bewirtschaftet mindestens 0,3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Wald).
  • Die beantragte Förderfläche ist mindestens 500 m² groß.
  • Die Fläche liegt nicht innerorts.
  • Antragsteller ist der Bewirtschafter der Fläche.
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