Inhalt

Den Bewirtschaftern, deren Flächen sich bereits im Vertragsnaturschutzprogramm befinden und im Jahr 2024 auslaufen, werden Anfang Dezember Termine für das zwingend notwendige Beratungsgespräch zugesendet. Sollen einzelne Flächen nicht verlängert, oder neue Flächen in den Vertrag mit aufgenommen werden, so kann dies im Beratungsgespräch vereinbart werden.

Wir bitten Sie hiermit ausdrücklich, den im Schreiben genannten Termin persönlich wahrzunehmen, da Terminverschiebungen, aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verlängerungen und Neuabschlüsse, dieses Jahr leider nur bedingt berücksichtigt werden können!

Bitte halten Sie für das Beratungsgespräch folgende Unterlagen bereit:

  • Bewertungsblatt für den Zeitraum 2020-2024
  • Bei Streuobstmaßnahmen: Luftbild mit Einzeichnung der förderfähigen Bäume
  • FID weiterer Feldstücke oder Flurnummer und Gemarkung, falls neue Flächen aufgenommen werden sollen

Falls Sie die VNP-Verpflichtung nicht fortführen wollen, senden Sie uns bitte die beigefügte Rückantwort baldmöglichst per Post oder per E-Mail zu, um so Zeit und Haushaltsmittel optimal ausnutzen zu können.



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