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Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Hinweise der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 240 Ansbach 

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass der Wahltermin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages, der vom Bundespräsidenten ursprünglich auf den 28. September 2025 terminiert wurde, vorgezogen und auf den 23. Februar 2025 festgelegt wird.
Voraussetzung für eine vorgezogene Neuwahl ist jedoch zunächst eine gescheiterte Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Die Abstimmung im Deutschen Bundestag ist am 16.12.2024 vorgesehen. Erst danach kann der Wahltermin für die vorgezogene Neuwahl durch den Bundespräsidenten rechtsförmlich festgelegt werden.

Bei bisherigen vorgezogenen Bundestagswahlen wurden bestimmte wahlrechtliche Fristen, beispielsweise zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten mittels Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat halbiert. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist zwar davon auszugehen, dass dies im Falle einer vorgezogenen Neuwahl 2025 in entsprechender Weise erfolgen wird. Jedoch steht erst nach Erlass dieser Rechtsverordnung (voraussichtlich Ende Dezember 2024) verbindlich fest, wann Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse stattfinden.

Alle potenziellen Wahlvorschlagsträger sind angesichts dessen aufgefordert, baldmöglichst ihre Versammlungen abzuhalten, um möglichst zeitnah ihre Bewerber in Form von Kreiswahlvorschlägen einzureichen.

Gemäß § 32 BWO fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge auf.

Die Anschrift der Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 240 Ansbach lautet wie folgt:

Kreiswahlleitung
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Der Wahlkreis 240 Ansbach umfasst das Gebiet der Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der Stadt Ansbach.

Die zur Entgegennahme von Kreiswahlvorschlägen zuständige Dienststelle der Kreiswahlleiterin befindet sich im

Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, Zi.-Nr. 1.50, E-Mail Adresse: wahlen@landratsamt-ansbach.de, Telefon: 0981 468-2100.

Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen (Anlagen 13, 15, 16, 17 und 18 BWO) und falls erforderlich im Voraus darüber hinaus das Formblatt nach Anlage 14 BWO (Unterstützungsunterschriften) kostenfrei erhältlich.

Alternativ stehen diese Vordrucke auch über eine Webanwendung des Bundes (sog. Kandidatenportal) zur Verfügung. Das Kandidatenportal bietet Unterstützung bei der Erstellung eines Kreiswahlvorschlages und hilft, Übertragungsfehler zu vermeiden. Zur Einrichtung eines entsprechenden Zugangs wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Dienststelle der Kreiswahlleiterin (per E-Mail an wahlen@landratsamt-ansbach.de).

Engelhard
Kreiswahlleiterin
des Wahlkreises 240 Ansbach


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