Inhalt

Bitte teilen Sie uns mit, wenn eine Abmeldung oder ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenes Grundstück erfolgen soll.
Dies nehmen Sie bitte unmittelbar nach Kenntnis über die geplante Abmeldung bzw. den erfolgten Eigentümerwechsel vor.

Das Bestehen bzw. die Übertragung der Gebührenschuld ist erst durch die Erstellung der Endabrechnung der Abfallgebühren abgeschlossen.
Bis zu Erstellung der Endabrechnung werden die Gebühren weiterhin vom bisherigen Eigentümer angefordert. Eventuell - bis zur Erstellung der Endabrechnung - zu viel erstatte Abfallgebühren werden im Zuge dieser zurückerstattet.

Seite teilen