Die Abfallgebühren sind mit der auf das laufende Vierteljahr entfallenden Gebühr fällig am 1. März, 15. Mai, 15. August und 15. November, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids.
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Die Abfallgebühren sind mit der auf das laufende Vierteljahr entfallenden Gebühr fällig am 1. März, 15. Mai, 15. August und 15. November, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids.