Bitte teilen Sie uns mit, wenn eine Abmeldung für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenes Grundstück erfolgen soll.
Dies nehmen Sie bitte unmittelbar nach Kenntnis über die geplante Abmeldung vor.
Das Bestehen der Gebührenschuld ist erst durch die Erstellung der Endabrechnung der Abfallgebühren abgeschlossen.
Bis zu Erstellung der Endabrechnung werden die Gebühren weiterhin angefordert. Eventuell - bis zur Erstellung der Endabrechnung - zu viel erstatte Abfallgebühren werden im Zuge dieser zurückerstattet.
Die Gebührenschuld kann satzungsgemäß nur zum Monatsende enden.