Bitte teilen Sie uns mit, wenn ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach angeschlossenes Grundstück erfolgt.
Dies nehmen Sie bitte unmittelbar nach dem Wechsel vor.
Die Übertragung der Gebührenschuld ist erst durch die Erstellung der Endabrechnung der Abfallgebühren an die bisherige Eigentümerin bzw. dem bisherigen Eigentümer abgeschlossen.
Bis zu Erstellung der Endabrechnung werden die Gebühren weiterhin von der bisherigen Eigentümerin bzw. dem bisherigen Eigentümer angefordert. Eventuell - bis zur Erstellung der Endabrechnung - zu viel erstatte Abfallgebühren werden im Zuge dieser zurückerstattet.
Die Gebührenschuld kann satzungsgemäß nur zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf den neuen Eigentümerin beziehungsweise den neuen Eigentümer übergehen.