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Ja und nein.
Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist Altholz in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in die Kategorien A I bis A IV einzuteilen. Nach dieser Einteilung richtet sich auch die jeweilige Entsorgung und damit auch Annahme des Materials am Wertstoffhof.

Altholz der Kategorien A I bis A III = Möbel aus dem Innenbereich, insbesondere Vollholzmöbel und Möbel mit und ohne PVC-Beschichtungen. Diese können an allen Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach entsorgt werden.

Altholz der Kategorie A IV = Möbel und möbelähnliche Gegenstände aus dem Außenbereich, zum Bespiel Gartenmöbel und Gartenbänke oder Kinderspielzeug wie Kinderschaukeln und Sandkästen. Dieses Altholz ist mit Holzschutzmitteln behandelt und muss aufgrund dieser Schadstoffbelastung anders behandelt werden. Es kann daher nicht an allen Wertstoffhöfen abgegeben werden – Wertstoffhöfe mit Annahmemöglichkeit sind extra gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme auf haushaltsübliche Mengen begrenzt ist:
Altholz der Kategorien A I – III: bis zu 2 m³
Altholz der Kategorie A IV: bis zu 1 m³

Altholz aus Bau- und Abbruchmaßnahmen kann nicht über die Wertstoffhöfe entsorgt werden, da Bau- und Abbruchabfälle direkt bei Zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zu entsorgen sind. Beispiele dafür sind Pergolen und Sichtschutzwände, Dielen, Balkongeländer, Gartenzäune, Gartenhäuser.

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