Inhalt

Die Grundstücke müssen sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden, das heißt, dass eine gemeinsame Grundstücksgrenze vorhanden sein muss oder das Nachbargrundstück muss sich direkt gegenüber der Straße befinden.

Dies ist nur möglich, wenn auf einem der beiden Grundstücke maximal 2 Personen gemeldet sind.

Sollte auf einem der beiden Grundstücke eine gewerbliche Nutzung stattfinden, ist die Bildung einer Abfallgemeinschaft nicht möglich.

Die gemeinsame Nutzung schließt die Restabfall-, Bioabfall- und Papierbehälter ein. Pro Person und Abfuhr wird ein Restmüllvolumen von 15 Litern empfohlen.

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