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In seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 hat der Kreisausschuss eine Änderung des Verfahrens zur Unterstützung pflegebedürftiger Bürger beschlossen. Künftig wird pflegebedürftigen Bürgern in häuslicher Pflege auf Antrag eine finanzielle Unterstützung – Pflegebonus – gewährt. Der Pflegebonus kann zur Entsorgung des krankheits- und pflegebedingten Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Pflegebonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Der Pflegebonus wird ab Pflegegrad 3 gewährt. Der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen muss im Landkreis Ansbach liegen und das Objekt der gemeldeten Wohnadresse an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.

Mit dem Erstantrag ist eine Kopie des Pflegegradbescheids und eine Bestätigung des Arztes bzw. Pflegedienstes über den krankheits- und pflegebedingten Mehranfall von Restabfall vorzulegen.

Die Leistung kann nach zwölf Monaten erneut beantragt werden mit dem Formular „Folgeantrag“. Die ärztliche Bescheinigung ist bei der erneuten Beantragung nicht mehr erforderlich. Auch die Kopie des Pflegegradbescheids muss nicht erneut eingereicht werden, außer es hat sich eine Änderung ergeben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung des Bonus bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Sie können unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung bereits jetzt Zusatzrestabfallsäcke bei den Gemeinden erwerben. Auch eine Änderung des Restabfallbehälters ist bereits möglich.

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