Der Landkreis Ansbach unterstützt Familien mit einem oder auch mehreren Wickelkindern, die ein erhöhtes Abfallaufkommen durch Windeln haben. Eltern, die ihren Wohnsitz im Landkreis Ansbach begründet haben oder zumindest ein Elternteil im Landkreis wohnt, bekommen zehn kostenlose Zusatzrestmüllsäcke in Form eines Gutscheines zur Verfügung gestellt. Der Gutschein wird von der Stadt/Gemeinde entweder automatisch versandt oder kann dort abgeholt werden.
Bitte beachten Sie die Bedingungen zur Nutzung der kostenfreien Zusatzrestabfallsäcke:
- Die Zusatzrestabfallsäcke dürfen nicht dafür benutzt werden, dass Leerungen der Restabfallbehälter eingespart werden um die Leerungserstattung zu erhalten.
- Die Säcke sind kein Ersatz für die Benutzung des Restabfallbehälters.
- Zusatzrestabfallsäcke werden nur vom Entsorger mitgenommen, wenn sie zusammen mit einem Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden.
Er kann innerhalb von drei Jahren nach Geburt des Kindes eingelöst werden. Vorsorglich weist der Landkreis darauf hin, dass dies eine freiwillige Zuschussleistung ist und keinerlei Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht. Erfolgt die Verwendung der durch den Landkreis Ansbach im Vorfeld bezahlten Zusatzrestabfallsäcke erst nach dem Ende der Gültigkeit der Zusatzrestmüllsäcke, kann bei einer eintretenden Gebührenänderung eine zusätzliche Gebührenmarke notwendig werden. Das Ende der Gültigkeit wird in den Mitteilungsblättern der Gemeinden und in der Abfall-App rechtzeitig mitgeteilt und steht zudem direkt auf jedem Zusatzrestabfallsack. Die dann benötigen Gebührenmarken sind in der Folge käuflich bei der Stadt/Gemeinde zu erwerben.
Anstatt der Einlösung des Gutscheines in zehn kostenlose Zusatzrestabfallsäcke kann alternativ ein Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln beantragt werden. Hierzu muss der Gutschein im Original und die Rechnung über den Kauf der Stoffwindeln oder der jeweilige Mietvertrag der Windeln beim Landratsamt eingereicht werden. Den Antrag stellen Sie gerne über unsere Online-Dienste.