Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Problemabfallsammlung die Problemabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nur in haushaltsüblichen Kleinmengen angenommen werden können (Problemabfälle, welche vergleichbar auch in einem privaten Haushalt anfallen und keine Produktionsabfälle). Dies gilt insbesondere auch für Problemabfälle aus dem gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich. Entsprechend dem bayerischen Abfallgesetz müssen gefährliche Abfälle (z.B. Pestizide), welche nicht aus privaten Haushaltungen stammen und nicht verwertet werden können, über die GSB Bayern GmbH entsorgt werden. Mit dem Transport zur GSB kann selbstverständlich auch ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt werden. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Abfall ABC.
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