- Geburtsurkunde in Kopie: Auf der Kopie der Geburtsurkunde können alle Daten bis auf „Geburtsname, Vorname des Kindes und Tag der Geburt“ unkenntlich gemacht werden
- Bei Geburten bis 31.12.2024: von der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ausgegebener Gutschein im Original
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