Was muss bei der Anlieferung beachtet werden?
Die Abfälle müssen zerlegt und sortenrein angeliefert werden. Die Zerlegung und Sortierung darf nicht auf dem Wertstoffhofgelände durchgeführt werden.
Die Anlieferung von Wertstoffen ist nur während der Öffnungszeiten zulässig; sie hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Abladevorgang innerhalb der Öffnungszeiten beendet werden kann.
Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Bedarf ist die Abladestelle unverzüglich freizugeben.
Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Abfälle selbständig aus- bzw. abgeladen werden müssen.