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Was kann nicht über den Wertstoffhof entsorgt werden?

Bau- und Abbruchabfälle sind von der Entsorgung über den Landkreis ausgeschlossen und können daher nicht an den Wertstoffhöfen angenommen werden. Darunter fallen zum Beispiel: Fenster oder Türen, Böden über 20 Quadratmeter, Bauholz, Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauer- und Betonreste, Balkonverkleidungen, Gartenhäuser, Dämm- und Isoliermaterial, Wärmepumpen und Öltanks. Die Entsorgungswege einiger Bau- und Abbruchabfälle finden Sie unter dem Button Trennen und Entsorgen - Abfall ABC. Über den Sperrmüllcontainer können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) entsorgt werden. Sperrige Abfälle sind Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung von den Abmessungen her nicht in den Abfallbehälter passen. Kleinteile gehören in den Restabfallbehälter. Auch können keine Gegenstände, die mit zumutbarem Aufwand zerlegt werden können, über den Sperrmüll- oder Kunststoffcontainer entsorgt werden (bspw. Kinderspielzeug). Ebenso wenig gehören Verpackungen (bspw. Farbeimer aus Kunststoff) in den Sperrmüll oder Kunststoff-Container am Wertstoffhof. Diese gehören in den Gelben Sack.

Information zu Baustellenabfälle

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