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Wie kann ich vermeiden, dass der Biobehälter im Herbst und Winter einfriert?

Dauerfrost und Feuchtigkeit des Sammelgutes können dazu führen, dass die organischen Abfälle in den Biobehältern festfrieren. Dies lässt sich jedoch bei Beachtung einiger Hinweise meist vermeiden:

  • Im Winter besteht das Risiko des Festfrierens von nassen Bioabfällen. Eine Leerung des Behälters ist dann oft gar nicht oder nur unvollständig möglich. Aus diesem Grund sollte die Biotonne zumindest bei Frost an einem frostsicheren Platz aufgestellt werden. Um zu verhindern, dass das Material am Behälter festfriert, sollten Bioabfälle in Papier (Bäckertüten, Zeitungspapier, Zellstoff-Küchentücher) eingewickelt werden. Es hilft ebenfalls, den Boden des Biobehälters mit Zeitungen, Eierkartons oder Pappe auszulegen.
  • Gemäß der Satzung des Landkreises Ansbach hat der Benutzer des Behälters dafür zu sorgen, dass eine problemlose Entleerung möglich ist. Notfalls ist das Material kurz vor der Abholung mit einem Werkzeug (z. B. Holzlatte) von der Behälterwand zu lösen. Ein Nachleerungsanspruch besteht nicht, wenn die Behälter aufgrund des festgefrorenen Inhalts nicht oder nicht vollständig entleert werden konnten.
  • Hinzu kommt, dass Schnee und Eis die zügige Abfallentsorgung behindern. Wenn gar nicht oder nur unzureichend geräumt und gestreut ist, lassen sich die bis zu mehreren Zentnern schweren Abfallbehälter nur schwer auf glattem Untergrund bewegen. Bitte räumen und streuen Sie an den Abfuhrtagen Ihre Grundstückseinfahrten und die Wege zu den Tonnen.
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