Was darf in den Biobehälter?
Prinzipiell sind alle kompostierbaren Stoffe aus Haushalt und Garten geeignet. Größere Mengen an Grünabfällen sind weiterhin zu den gemeindlichen Annahmestellen oder Entsorgungsfachbetrieben zu bringen. Die Biobehälter sollen möglichst gleichmäßig mit Garten- und Küchenabfällen befüllt werden. Das Material wird in der Anlage der T + E Humuswerk GmbH bei Bechhofen zu wertvollem Humus verarbeitet. Der Kompost unterliegt strengen Gütekontrollen. Aus diesem Grund ist es unbedingt zu vermeiden, Abfälle in die Sammelbehälter zu geben, die die Qualität des Kompostes verschlechtern. Insbesondere sind hier Straßenkehricht, Staubsaugerbeutel-Inhalte, Zigarettenkippen und -asche, Kohlenasche, Asche von behandelten Hölzern und Ölruß zu nennen.
In die Biotonne eingegeben werden dürfen:
- Gemüse- und Obstabfälle
- Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen
- Speiseabfälle
- Fleisch-, Fisch- und Wurstreste
- Kaffeesatz, -filter (keine Kaffeekapseln)
- Teebeutel aus Papier
- Blumenabfälle/-erde, Pflanzenreste
- Gartenabfälle, Unkraut
- Laub, Stauden, Zweige
- Wurzeln (keine Wurzelstöcke)
- Rasen- und Heckenschnitt,
- Haare, Federn, Hornspäne
- Unbehandeltes Holz, Sägemehl
Zur hygienischen Sammlung von Bioabfällen darf
- Zeitungspapier
- Papierküchentücher
- Papiersammeltüten
- Pappe
in Kleinmengen genutzt werden.
Nicht eingegeben werden dürfen:
- Hygieneartikel, Windeln, Textilien
- Medikamente
- Speisefette und –öle
- Glas, Metall, Kunststoff
- Getränkeverpackungen, Obstnetze
- Kunststoff- und Metallfolien
- Schnüre und Drähte
- Blumentöpfe, Keramik
- Staubsaugerbeutel
- Asche, Ruß
- Straßenkehricht, Zigarettenkippen
- Haustierstreu, Tierkot
- Wurzelstöcke
- beschichtetes und Hochglanzpapier
- Plastikbeutel, Biokunststoffe
Beutel oder Verpackungen aus Biokunststoffen (Biokompostbeutel, Bioplastik, Biomülltüten, Biomüllbeutel und kompostierbare Bioplastiktüten) dürfen nicht zur Sammlung der Bioabfälle in der Biotonne genutzt werden.