Muss ein Biobehälter angemeldet werden?
Ja, jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem Biobehälter ausgestattet werden, sofern keine Befreiung von der Zuteilung des Biobehälters beantragt wird. Möchten Sie eine Befreiung beantragen, dann verwenden Sie hierzu gerne unseren Online-Dienst.