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Wer kann einen Restabfallbehälter an- ab oder ummelden?

An/Ab/Ummeldungen sowie Behälteränderungen können nur durch Grundstückseigentümer, Zustellvertreter oder ggf. beauftrage Hausverwaltungen gemeldet werden. Bitte informieren Sie uns über Änderungen, die die Berechnung betreffen können (Eigentümerwechsel, Adressänderung, Änderung der Bankverbindung). Verwenden Sie hierzu gerne unseren Online-Dienst.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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