Geräusche von technischen Anlagen wie Luftwärmepumpen werden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt (siehe Abbildung 1). Zur Begrenzung des auf Menschen einwirkenden Lärms sieht die TA Lärm baugebietsweise geltende Immissionsrichtwerte jeweils für tags und nachts vor. Diese Lärmrichtwerte sollen möglichst nicht überschritten werden. Die Geräusche von Luftwärmepumpen führen vor allem nachts zu Beschwerden. Dieser Leitfaden gibt deshalb Hinweise, damit die Nacht-Immissionsrichtwerte der TA Lärm (zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) nicht überschritten werden.
Baugebiet
Die Immissionsrichtwerte sind in Abhängigkeit von der Nutzung eines Gebiets (Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe) unterschiedlich hoch. Bei der kommunalen Bauordnungsbehörde erhält man Auskunft über die Gebietseinstufung am Immissionsort.
Immissionsort
Anlagengeräusche werden immer am maßgeblichen Immissionsort beurteilt. Dieser liegt 0,5 Meter vor dem Fenster eines vom Geräusch am stärksten betroffenen Wohn-, Schlaf-, Arbeits-, Kinderzimmers oder einer Küche mit Essplatz.
Schallleistungspegel
Auf jeder Luftwärmepumpe ist auf dem Energielabel neben dem Effizienzwert auch ein Geräuschpegel (mit der Einheit dB) gekennzeichnet. Dieser sogenannte Schallleistungspegel ist eine Geräteeigenschaft, die der Hersteller im Labor ermittelt. Im Berechnungsblatt wird der Schallleistungspegel entweder eingetragen (Variante A) oder errechnet (Variante B).
Lästigkeit des Geräuschs
Luftwärmepumpen erzeugen häufig deutlich aus dem Gesamtgeräusch hervortre-tende Einzeltöne, wodurch das Geräusch besonders lästig wird. Die besondere Lästigkeit dieser Geräusche wird in der TA Lärm durch entsprechende Zuschläge berücksichtigt. In der Berechnungshilfe ist daher die Vergabe von Zuschlägen für Einzeltöne vorgesehen.
Reflexionen am Aufstellungsort
Wird der Schall auf seinem Ausbreitungsweg in Richtung des maßgeblichen Immissi-onsorts reflektiert, erhöht dies dort den Geräuschpegel. Dies wird in der Berech-nungshilfe durch den Reflexionszuschlag berücksichtigt.
Abstand zum Immissionsort
Je weiter entfernt eine Geräuschquelle von einem maßgeblichen Immissionsort ist, desto niedriger ist dort der Geräuschimmissionspegel. Die Tabelle in der Mitte des Berechnungsblatts berücksichtigt diese Ausbreitungsdämpfung. In der Berechnungshilfe wird der Abstand entweder eingetragen (Variante A) oder als Zielgröße errechnet (Variante B).
Irrelevanzkriterium
Wenn in der Umgebung weitere Luftwärmepumpen betrieben werden oder werden sollen, erhöhen diese die gesamte Geräuschbelastung am Immissionsort. Niemand kann voraussagen, ob und wie viele Luftwärmepumpen Geräusche an einem Immissionsort verursachen werden. Deshalb ist in den Berechnungstabellen ein Toleranzwert eingerechnet. Dieser entspricht dem Irrelevanzkriterium der TA Lärm. Wird der nach den Berechnungstabellen zu ermittelnde Mindestabstand oder Schallleistungspegel eingehalten, kann die jeweils zuständige Behörde auch in Zukunft in der Regel keine Umsetzung kostenintensiver Lärmschutzmaßnahmen einfordern.