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Da die Errichtung und der Betrieb einer Luftwärmepumpe in der Regel nicht behördlich genehmigt werden muss, soll dieser Kurzleitfaden dabei unterstützen, die Geräuschproblematik dieser Geräte zu berücksichtigen, bevor sie errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Berechnungshilfe hat zwei Varianten:

  • Bei bekanntem Modell einer Luftwärmepumpe kann ein hierfür geeigneter Aufstellungsort ermittelt werden.
  • Bei bekanntem Aufstellungsort kann ein hierfür geeignetes Modell einer Luftwärmepumpe bestimmt werden.

Die Berechnungshilfe funktioniert darüber hinaus für alle stationären Geräte, deren Schallleistungspegel bekannt sind (z.B. Klima- und Lüftungsgeräte).
Ausführlichere Informationen finden Sie in der Langfassung des Leitfadens unter unter www.LAI-Immissionsschutz.de.

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