Ablauf
Wenn Sie Interesse daran haben, ein Objekt für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen, bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:
- Kontaktdaten des Eigentümers (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon- und Handynummer, E-Mail-Adresse.)
- Adresse des Objektes
- Bau- bzw. Grundrisspläne
- Wohnflächenberechnung
- Formular zur Erfassung von Wohnraumangeboten
Anschließend wird sich ein Mitarbeiter des Landratsamtes mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Nachdem das Objekt besich-tigt worden ist, senden wir Ihnen zeitnah unsere Vorstellungen für die Nutzung des Objektes zu.
Die Unterkünfte werden in regelmäßigen Abständen durch Personal des Landrats-amtes in Augenschein genommen, um eventuell mit der Zeit auftretende Probleme und Fragen der Bewohner zu klären.
Das müssen Asylbewerber/Flüchtlinge nach ihrer Ankunft tun:
- sich im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde auf die neue Adresse anmelden
- im Ausländeramt vorsprechen, um den weiteren Ablauf zu klären und Dokumen-te ändern oder ausstellen zu lassen
- im Sozialamt vorsprechen, um die monatlichen Sozialleistungen abzuholen, oder eine Bankverbindung mitzuteilen