Inhalt

Konditionen der Anmietung

  • Grundsätzlich infrage kommende Immobilien werden zu den ortsüblichen Preisen (Kaltmiete) vom Landratsamt Ansbach im Namen des Freistaats Bayern angemietet. Bei der Festsetzung der ortsüblichen Miete spielen die Faktoren Größe, Zustand, Zuschnitt und Lage der Wohnung eine maßgebliche Rolle. Wegen der besonderen Art der Nutzung und der Tatsache, dass eine Endrenovierung von Seiten des Landratsamtes in der Regel nicht durchgeführt werden kann, wird ein Aufschlag auf den ortsüblichen Mietpreis gewährt.
  • Die Nebenkosten (Heizung und Warmwasser, Stromversorgung, Wasserversor-gung, Entwässerung, Müllabfuhr, Versicherung, Schornsteinfeger und Grund-steuer) werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Dies erfolgt in Form einer monatlichen Vorauszahlung und einer jährlichen Endabrechnung.
  • Die Immobilien sind idealerweise durch den Vermieter zu möblieren und sollten nach Möglichkeit über eine Zentralheizung verfügen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass keine Maklerprovisionen und Kautionen sowie keine Planungs- und (Um-)Baukosten übernommen werden können.
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