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Anforderungen an die Immobilien

Die wesentlichen Kriterien lassen sich mit den Schlagworten „Wirtschaftlichkeit, Lage (Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr sowie Versorgungsmöglichkeiten), Bausubstanz und Baurecht“ zusammenfassen:

  • Nach Möglichkeit sollten neben einer geeigneten öffentlichen Personennahverkehrsanbindung auch nahe gelegene bzw. mit vertretbarem Aufwand erreichbare Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sein.
  • Das Landratsamt kann zudem nur Objekte anmieten, die dem geltenden Bau-recht entsprechen, bzw. bei denen eine evtl. notwendige Nutzungsänderung wenigstens befristet baugenehmigungsfähig ist. Der Bauantrag ist vom Eigentümer zu stellen.
  • Das Mietobjekt muss zu Mietbeginn bezugsfertig sein und den gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen sowie den technischen Anforderungen und Normen ent-sprechen (Rauchmelder-Pflicht in Mietwohnungen, Mitteilung an die Gebäude- und Brandschutzversicherung über den Einzug von Asylbewerbern, etc.).
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